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Kosten

Für gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Sie brauchen nur Ihre Krankenversicherungskarte. Eine Psychotherapie ist allerdings eine antragspflichtige Leistung, d.h. Sie müssen nach den probatorischen Sitzungen einen Antrag zur Bewilligung stellen. Der Umfang dafür ist überschaubar: ein Formular ist auszufüllen, was Ihnen zur Verfügung gestellt wird. Ist der Antrag bewilligt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig.

Für Beihilfe- und Privatversicherte

Ihre Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten. Bitte fragen Sie dennoch vorab bei Ihrer Versicherung nach den konkreten vertraglichen Bedingungen bzgl. einer ambulanten Psychotherapie und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.

Für Selbstzahler

Sie können mein Angebot natürlich auch auf eigene Kosten in Anspruch nehmen. Wenn Sie zum Beispiel ohne den Eindruck im ernsteren Sinn „erkrankt“ zu sein Orientierung und Begleitung suchen. Oder wenn Sie die Abwicklung über die Krankenkasse vermeiden möchten. Hier entfallen alle Formalitäten.

Die Kosten lehnen sich an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) an. Diese betragen pro Sitzung 100 €.